Kostenübernahme Psychotherapie

Kostenübernahme Psychotherapie

Hier können Sie nachlesen, wie die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernommen werden können.

Mit der Approbation als psychologische Psychotherapeutinnen mit dem Fachkundennachweis in Verhaltenstherapie sind wir bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in das Arztregister eingetragen (gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung).

Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung orientieren sich für gesetzlich Versicherte an dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und für privat Versicherte an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). 

 

In unserer Praxisgemeinschaft besteht sowohl die Möglichkeit als gesetzlich Versicherte/r einen Therapieplatz zu erhalten, als auch als privat Versicherte/r und Selbstzahler:in. Coaching, Paartherapie und Sexualberatung werden nicht von den Krankenkassen übernommen, so dass die entsprechenden Kosten eine Selbstzahler:innen-Leistung darstellen. 

Gesetzlich versichert

Aufgrund der durch die kassenärztliche Vereinigung beschränkten Anzahl an Kassensitzen sind die Therapieplätze für gesetzlich Versicherte in unserer Praxis auf die psychotherapeutische Behandlung bei Frau Jung begrenzt. 

In Ausnahmefällen werden die Kosten einer Therapie für gesetzlich Versicherte bei Frau Lechtape, Frau Seidenberg oder Frau Tarkel als nicht kassenzugelassene Therapeutinnen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Diese Kostenübernahme ist durch die „Notfallregelung bei Unterversorgung“ (§13 Abs. 3 SGB V) gesetzlich geregelt, so dass gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen ein Anspruch auf Kostenerstattung bei unzumutbar langer Wartezeit auf einen Therapieplatz besteht. 

Privat versichert

Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Berufsgenossenschaften übernehmen in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Dennoch würden wir Ihnen empfehlen, sich im Vorhinein bei ihrer Krankenversicherung über die Kostenübernahme zu informieren, da in Ausnahmefällen psychotherapeutische Behandlungen nicht oder nur zum Teil erstattet werden.

Selbstzahler:innen

Falls Sie eine ambulante psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahler:in bevorzugen, orientiert sich die Honorierung ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Zu Beginn der Behandlung werden die Rahmenbedingungen in einem Behandlungsvertrag festgehalten.

 

Bei weiteren Fragen bezüglich der Kostenübernahme setzen Sie sich gerne mit uns per Telefon, E-Mail oder das Kontaktformular in Verbindung!